Zielgruppe
Unser Angebot richtet sich an Mädchen und Jungen ab dem 8. Lebensjahr mit hohem Hilfebedarf.
Im ICD -10, Kapitel V (Psychische- und Verhaltensstörungen) insbesondere unter F30-F39 (Affektive Störungen), F40-F43 (Neurotische Belastungs- und somatoforme Störungen), F60-F69 (Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen), F70-F79 (Intelligenzstörung), F90-F98 (Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend) festgeschrieben.
Aufnahmekriterien
– Einsicht in den Hilfebedarf
– Bereitschaft schulische und/oder berufliche Perspektiven zu erarbeiten und umzusetzen
– Mitarbeit bei der Entwicklung und Umsetzung eines individuellen Therapieplanes
– Akzeptanz der hausinternen „Gemeinsamen Regeln“
– Kooperation der Eltern oder Sorgeberechtigten
Aufnahmeverfahren
– Informationsgespräch für Eltern und Kind/Jugendlichen über Betreuungsangebot in und Voraussetzungen für Wohnen in der Therapeutischen Wohngemeinschaft
– Antragstellung beim zuständigen Jugendamt
– vier Wochen Probewohnen/Klärungsphase
– Erstellen einer Ressourcenanalyse
– Biografiearbeit, Lebensstrahl/Genogramm mit dem Kind/Jugendlichen
– Festlegung des Betreuungsbedarfes
– Gemeinsames Ermitteln des spezifischen Hilfebedarfes
– Überprüfung der Motivation
– wöchentliche Einzelgespräche
– wöchentliche Teilnahme am Gruppenmeeting
– Jugendamt, Eltern, Jugendlicher und wir treffen eine Entscheidung
Es erfolgt der Einzug in die Therapeutische Wohngemeinschaft oder die Empfehlung einer alternativen Hilfe.
Ausschlusskriterien
akut bestehende Suchtproblematik // delinquentes Verhalten
Rechtsgrundlage
§§ 27, 30, 34 , 35a und 41 SGB VIII.